Strompreisbremse: Fakten und Forderungen

Durch die Strompreisbremse bekommen Privathaushalte einen Teil ihrer Stromkosten vom Staat gefördert. Hier findet sich eine kurze Zusammenfassung, wie das im ­Detail funktioniert und was man dafür tun muss.

Bis zu einem Strombedarf von 2.900 kWh (­Kilowattstunden) pro Jahr und Haushalt werden die Stromkosten bei zehn Cent pro kWh gedeckelt. Dieser Bedarf entspricht in etwa 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs eines 3-Personen-Haushalts. Bezahlt man also laut Stromvertrag 30 Cent pro kWh, so schießt der Staat 20 Cent zu und man bezahlt nur zehn Cent. Leider ist auch die Förderung selbst gedeckelt – und zwar bei 30 Cent. Liegt also der eigene Strompreis bei z. B. 45 Cent pro kWh, erhält man auch nur 30 Cent vom Staat. Die restlichen 15 Cent müssen selbst bezahlt werden. Die Förderung wird direkt über die Stromrechnung abgerechnet. Das geht ganz auto­matisch und wird frühestens ab den Vorschreibungen für diesen Dezember berücksichtigt. Wichtig: Dabei handelt es sich um Netto Angaben. Zum Nettopreis kommen noch 20 % Umsatzsteuer dazu. Die Umsatzsteuer wird jedoch jeweils vom vollen Rechnungsbetrag berechnet.

Außerdem: Für ­große Haushalte mit mehr als drei Personen soll es – laut Ankündigung der Regierung – noch ein weiteres Zusatzkontingent geben.

Gilt auch für Zweitwohnsitze

Die Strompreisbremse gilt auch für Zweitwohnsitze, aber: Sie gilt nur, wenn man über einen eigenen Stromzähler verfügt. Untermieter*innen, die sich z. B. einen Stromzähler mit ihre*m Vermieter*in teilen, und auch Bewohner*innen von z. B. Seniorenheimen würden nach derzeitiger Regelung nicht automatisch ­profitieren. Der Pensionistenverband fordert, dass hier eine Lösung gefunden werden muss. Denn alle Personen in Österreich leiden unter den hohen Kosten für Energie, daher müssen auch alle von der Entlastung profitieren.

19.12.2022